Argumentarium

Was will die Erstwohnungs-Initiative konkret?
Die Initiative verlangt, dass bei Umbauten von Gebäuden mit mehreren Wohnungen (z. B. Auskernung, Abbruch und Neubau oder Umwandlung in Stockwerkeigentum) mindestens 50 % der Wohnungen als Erstwohnungen genutzt werden müssen. Das heisst, die Wohnungen dürfen nur von Menschen gemietet oder gekauft werden, die in Davos leben und Steuern bezahlen.


Warum braucht es diese Regelung überhaupt?
Die Leerwohnungsziffer liegt bei nur 0,12 % (Stand 2024). Zum Vergleich: Der Bund definiert bereits bei einer Ziffer unter 1 % eine Wohnungsnotlage. Wenn Wohnungsnot herrscht, dann sind Menschen, die eine Wohnung suchen, entweder gezwungen unvorteilhafte Konditionen zu akzeptieren (z.B. zu hohe Mietpreise oder unfaire Vertragsklauseln) oder sie müssen woanders wohnen (und z.B. nach Davos zur Arbeit pendeln).


Was sind „altrechtliche Wohnungen” und warum sind sie ein Problem?
„Altrechtliche Wohnungen” sind Einheiten, die vor dem 11. März 2012 gebaut oder rechtskräftig bewilligt wurden.
In Davos wurden ca. 95 % aller Wohnungen vor 2012 gebaut. Anders als Neubauten können diese frei als Zweitwohnungen genutzt werden, sobald sie umgebaut oder in Stockwerkeigentum umgewandelt werden.


Wie viel Wohnraum geht jährlich verloren?
Zwischen 2017 und 2021 wurden in Davos rund 270 altrechtliche Wohnungen in Zweitwohnungen umgewandelt, also etwa 55 pro Jahr.
Wenn dieser Trend anhält, verlieren wir in zehn Jahren über 500 Wohnungen für Einheimische, obwohl bereits heute eine akute Knappheit herrscht.


Greift die Initiative in Eigentumsrechte ein?
Nein, Eigentümer:innen können weiterhin bauen, umbauen, verkaufen oder modernisieren.
Die Initiative verlangt lediglich, dass bei gewissen Umbauten mindestens 50 % der Fläche als Erstwohnung reserviert werden – als solidarischer Beitrag zur Sicherung des Wohnraums für die lokale Bevölkerung.


Warum genau 50 Prozent?
Die 50-Prozent-Quote ist ein ausgewogener Kompromiss. Sie erlaubt weiterhin Zweitwohnungen, sichert aber gleichzeitig Wohnraum für die lokale Bevölkerung.
In Flims wurde im Jahr 2023 eine fast identische Regelung mit einem deutlichen Volksentscheid angenommen: Über 70 % der Bevölkerung haben sich dafür ausgesprochen.


Wie wird das kontrolliert?
Die Gemeinde verpflichtet sich, die Erstwohnnutzung als Auflage in die Baubewilligung aufzunehmen und zusätzlich im Grundbuch einzutragen.
So wird die Nutzung verbindlich, transparent und auch für künftige Eigentümer:innen nachvollziehbar.


Betrifft das auch Neubauten?
Nein, die Initiative betrifft nur Umbauten von bestehenden Gebäuden mit mehreren altrechtlichen Wohnungen.
Neubauten unterliegen bereits heute dem eidgenössischen Zweitwohnungsgesetz. Und weil Davos den Grenzwert von 20 % Zweitwohnungen bereits deutlich überschritten hat, dürfen ohnehin keine neuen Zweitwohnungen mehr gebaut werden.


Wer profitiert von dieser Initiative?
Alle, die in Davos wohnen möchten:
    • Einheimische, die bleiben wollen
    • Fachkräfte, die dringend gebraucht werden
    • Saisonangestellte, die auf befristeten Wohnraum angewiesen sind.
    • Familien, die ihren Lebensmittelpunkt in Davos aufbauen wollen.


Ist die Initiative überhaupt umsetzbar?
Ja, denn die nötigen baurechtlichen Instrumente existieren bereits. Die Initiative konkretisiert lediglich, wann und wie die Gemeinde sie anwenden muss.
Dass dies funktioniert, zeigt das Beispiel Flims: Dort wurde eine 50-%-Regel für Erstwohnungen eingeführt – mit klaren Umsetzungsrichtlinien und breiter Akzeptanz in der Bevölkerung.

 

Wer steht hinter der Initiative?
Ein breites, überparteiliches Komitee aus engagierten Bürger:innen, Architekt:innen und Politiker:innen sowie verschiedene Davoser Parteien und der Mieterverband Graubünden.
 

Was kann ich tun?
    • Unterschreiben: Den Bogen gibt es unter erstwohnungen.ch
    • Mithelfen:  Beim Sammeln, Verteilen, Diskutieren
    • Sichtbar werden: Zeige deine Unterstützung auf Social Media oder als Leserbrief in der Davoser Zeitung
    • Informieren: Rede mit Freund:innen, Nachbar:innen oder Arbeitskolleg:innen.